
Seit Jahresanfang werden auch die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im „Gelben Heft“ (Kinderuntersuchungsheft) dokumentiert. Damit werden neben den zehn ärztlichen (U1–U9) auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) bei allen Kindern im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr erfasst.
Zeiträume für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen
Z1 6. bis 9. Lebensmonat
Z2 10. bis 20. Lebensmonat
Z3 21. bis 33. Lebensmonat
Z4 34. bis 48. Lebensmonat
Z5 49. bis 60. Lebensmonat
Z6 61. bis 72. Lebensmonat
Neben der klinischen Untersuchung gehören unter anderem auch Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Anwendung von Fluoriden zu den Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Damit wird ein entscheidender Beitrag zur Vermeidung frühkindlicher Karies geleistet, die nach wie vor zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindesalter zählt.
Haben Sie Fragen dazu oder generell zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen? Dann sprechen Sie uns gerne an!
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