Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten teilweise zahnärztliche Behandlungen und notwendigen Zahnersatz nur anteilig. Private zahnärztliche Leistungen, wie zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung (PZR), Versiegelungen von Zähnen (gesetzliche Krankenversicherungen zahlen nur bis zum 17. Lebensjahr und nur den 6. und 7. bleibenden Backenzahn), Einlagefüllungen (Inlays, Onlays), Implantate etc. werden überhaupt nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt beziehungsweise bezuschusst.
Auf gesetzlich Versicherte kommen so mitunter zusätzliche Ausgaben in Form einer Eigenbeteiligung zu. Eine private Zahnzusatzversicherung kann diese Lücke reduzieren oder sogar schließen. Unsere Zahnarztpraxis in Köln empfiehlt vor dem Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung die verschiedenen Angebote genau für die eigenen Bedürfnisse zu prüfen. Einen Online-Vergleich bietet die WaizmannTabelle, die über 200 Zahntarife auswertet und individuelle Empfehlungen ausspricht.
Für weitere Fragen rund um das Thema stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach an!