
Seit Jahresanfang werden auch die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im „Gelben Heft“ (Kinderuntersuchungsheft) dokumentiert. Damit werden neben den zehn ärztlichen (U1–U9) auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) bei allen Kindern im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr erfasst.
Neben der klinischen Untersuchung gehören unter anderem auch Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Anwendung von Fluoriden zu den Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Damit wird ein entscheidender Beitrag zur Vermeidung frühkindlicher Karies geleistet, die nach wie vor zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindesalter zählt.
Haben Sie Fragen dazu oder generell zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen? Dann sprechen Sie uns gerne an!
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